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   BSG, 20.03.1986 - 11a RA 52/85   

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https://dejure.org/1986,23667
BSG, 20.03.1986 - 11a RA 52/85 (https://dejure.org/1986,23667)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1986 - 11a RA 52/85 (https://dejure.org/1986,23667)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1986 - 11a RA 52/85 (https://dejure.org/1986,23667)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 20.03.1986 - 11a RA 52/85
    1985 7 RAr 123/84 -: während der einphasigen Lehrerausbildung; -.
  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 45/78

    Semesterferien - Berufspraktische Tätigkeit - Praktikum - Versicherungsbefreiung

    Auszug aus BSG, 20.03.1986 - 11a RA 52/85
    Die Nachversicherung des Klägers für die Zeit vom 1. Oktober 1978 bis 30. April 1982 lehnte die Beklagte ab, da Praktikanten während einer praktischen Ausbildung, die Teil einer Hochschulausbildung sei, nach 5 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG versicherungsfrei seien (Hinweis auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Januar - 12 RK 45/78 - und 17. Dezember 1980 - 12 RK.
  • BFH, 19.04.1985 - VI R 131/81

    Student - Anwärterbezüge - Steuerpflicht

    Auszug aus BSG, 20.03.1986 - 11a RA 52/85
    Von der Gesamtausbildung stellt jedoch das zeitlich überwiegende reine Studium keine "Beschäftigung" im sozialrechtlichen Sinne dar, wie der 7. Senat für reine Studienzeiten in der einphasigen Lehrerausbildung und der einstufigen Juristenausbildung entschieden hat (Urteile vom 1". November und 12. Dezember 1985; die Bejahung eines Dienstverhältnisses während des Wahlstudiums der einstufigen Juristenausbildung durch den Bundesfinanzhof in NJW 1986, 455 hat nur steuerrechtliche Bedeutung).
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 137/84
    Auszug aus BSG, 20.03.1986 - 11a RA 52/85
    Eine zusätzliche Stütze für die Auffassung des Senats ist im weiteren die durch das 7. Änderungsgesetz vom 20. Dezember 1985 (BGBl I, 2484) in S 241a AFG geschaffene Regelung (Abs. 1 Nr. 1), daß einer beitragspflichtigen Beschäftigung iS des % 134 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b AFG (vgl Urteil vom 12. Dezember - 7 RAr 137/84 -) die Zeiten einer einstufigen Juristenausbildung vom Beginn des vierten Jahres der Ausbildung gleichstehen.
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/87

    Unversorgtes Ausscheiden - Einstufige Juristenausbildung -

    Das LSG hat sich im wesentlichen auf zwei Urteile des 11. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. März 1986 (11a RA 52/85 und 54/85) gestützt, in denen ausgeführt ist, daß die Absolventen der einstufigen Juristenausbildung in Rheinland-Pfalz durchgängig während der gesamten juristischen Ausbildungszeit bis zur Abschlußprüfung dem Erscheinungsbild nach Studenten geblieben und damit schon nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG versicherungsfrei gewesen seien.

    Zwar hat der frühere 11a-Senat des BSG (BSGE 60, 61, 63 f. = SozR 2200 § 1232 Nr. 19 S. 47 f. zur einstufigen Juristenausbildung in Bayern; Urteil vom 20. März 1986 - 11a RA 32/85 - zur Ausbildung in Niedersachsen; Urteile vom 20. März 1986 - 11a RA 52/85 und 54/85 - zur Ausbildung in Rheinland-Pfalz) ausgesprochen, daß Absolventen der einstufigen Juristenausbildung während der Zeit der Praktika nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG generell versicherungsfrei gewesen und deshalb für diese Zeiten nicht in der AV nachzuversichern seien.

  • BSG, 14.09.1995 - 4 RA 118/94

    Nachversicherung der Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

    Zwar haben der frühere 11a Senat des BSG (BSGE 60, 61/63 = SozR 2200 § 1232 Nr. 19 S 46 zur einstufigen Juristenausbildung in Bayern; Urteil vom 20. März 1986 - 11a RA 32/85 - zur Ausbildung in Niedersachsen; Urteile vom 20. März 1986 - 11a RA 52/85 und 54/85 - zur Ausbildung in Rheinland-Pfalz) und der mit Angelegenheiten der gesetzlichen RV gleichfalls nicht mehr befaßte 1. Senat des BSG (BSGE 64, 130 = SozR 2200 § 1232 Nr. 26) die Zeit vor der Abschlußprüfung in der einphasigen Juristenausbildung als nicht nachversicherungspflichtig eingestuft.

    Darüber hinaus betreffen die Entscheidungen (Urteil vom 20. März 1986 - 11a RA 32/85 - zur Ausbildung in Niedersachsen; Urteile vom 20. März 1986 - 11a RA 52/85 und 54/85 - zur Ausbildung in Rheinland-Pfalz; BSGE 64, 130 - zur Ausbildung in Rheinland-Pfalz) die nicht in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Rechtspraktikanten.

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 51/87

    Nachversicherung einer Rechtspraktikantenzeit bei einstufiger Juristenausbildung

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinen Urteilen vom 20. März 1986 - 11a RA 52/85 und 11a RA 54/85 -, welche speziell Fälle der einstufigen Juristenausbildung in Rheinland-Pfalz betroffen hätten, entscheidend auf das durchgängig während der gesamten Ausbildungszeit bis zur Abschlußprüfung bestehende Erscheinungsbild als Student und die damit an sich schon nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG gegebene Versicherungsfreiheit abgestellt.

    Zwar hat der frühere 11a-Senat des BSG (BSGE 60, 61, 63f = SozR 2200 § 1232 Nr. 19 S 47f zur einstufigen Juristenausbildung in Bayern; Urteil vom 20. März 1986 - 11a RA 32/85 - zur Ausbildung in Niedersachsen; Urteile vom 20. März 1986 - 11a RA 52/85 und 54/85 - zur Ausbildung in Rheinland-Pfalz) ausgesprochen, daß Absolventen der einstufigen Juristenausbildung während der Zeit der Praktika nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG generell versicherungsfrei gewesen und deshalb für diese Zeiten nicht in der AV nachzuversichern seien.

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/86

    Nachversicherung einer praktischen Ausbildung (Studienpraxis) - Praktika in

    Zwar hat der frühere 11a-Senat des BSG (BSGE 60, 61, 63 f = SozR 2200 § 1232 Nr. 19 S 47 f zur einstufigen Juristenausbildung in Bayern; Urteil vom 20. März 1986 - 11a RA 32/85 - zur Ausbildung in Niedersachsen; Urteile vom 20. März 1986 - 11a RA 52/85 und 54/85 - zur Ausbildung in Rheinland-Pfalz) ausgesprochen, daß Absolventen der einstufigen Juristenausbildung während der Zeit der Praktika nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG generell versicherungsfrei gewesen und deshalb für diese Zeiten nicht in der AV nachzuversichern seien.
  • BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 10/86
    Das fehlende Entgelt ist mithin unerheblich (BSG vom 20. März 1986 - 11a RA 64/84 und 11a RA 52/85 -).
  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 90/84
    scheidungen des BSG über die Versicherungs- und Beitragsfreiheit berufspraktischer Tätigkeiten innerhalb eines Studiums, selbst soweit sie entgeltlich erfolgten (vgl die Nachweise in den Urteilen des BSG vom 20. März 1986 - 11a RA bü/8H, 11a RA 32185 und 11a RA 52/85 - zur berufspraktischen Tätigkeit im Rahmen der einphasigen Juristenausbildung vgl zuletzt die Urteile des Senats 17. April 198b 127/Bü 133f84 -).
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